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OLG Frankfurt, 18.07.2005 - 4 U 101/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 516 Abs 3 ZPO, § 516 Abs 3f ZPO
Zivilprozessrecht: Verlustigerklärung und Kostenbeschluss nach einer Berufungsrücknahme - Judicialis
ZPO § 516 III
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 516 Abs. 3
Rechtsschutzbedürfnis an der Verlustigerklärung und am Kostenausspruch gemäß § 516 Abs. 3 ZPO nach Ablauf der Berufungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Berufungsrücknahme: Feststellung von Amts wegen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses an einer Verlustigerklärung durch Ablauf der Berufungsfrist; Wirkung eines Verlustigkeitsbeschlusses
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.04.2005 - 26 O 167/04
- OLG Frankfurt, 18.07.2005 - 4 U 101/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.06.1972 - X ZR 45/69
Kostenverteilung bei einem Vergleich
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2005 - 4 U 101/05
Der Verlustigkeitsbeschluss schneidet dem Rechtsmittelkläger die Möglichkeit ab, seine Rechtsmittelrücknahme und deren Ordnungsmässigkeit in Zweifel zu ziehen (BGHZ 15, 394, 396; MDR 1972, 945, 946). - BGH, 14.12.1954 - V ZR 8/53
Verlusterklärung. Streitwert
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2005 - 4 U 101/05
Der Verlustigkeitsbeschluss schneidet dem Rechtsmittelkläger die Möglichkeit ab, seine Rechtsmittelrücknahme und deren Ordnungsmässigkeit in Zweifel zu ziehen (BGHZ 15, 394, 396; MDR 1972, 945, 946).